Lindab Profil Juli 2022 lindab | for a better climate Allgemeine Geschäftsbedingungen A. Lieferung 1) Für Inhalt und Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; eventuelle Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 2) Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Lieferzeiten und Termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, es ist ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart. Sie sind eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Werden Aufträge telefonisch erteilt, trägt der Besteller die Verantwortung für Übermittlungsfehler in Bezug auf die Richtigkeit der Artikelnummer, der Mengenangabe, usw. Die Lieferzeit beginnt am Tage der Klarstellung sämtlicher Einzelheiten und Einigung über alle Bedingungen des Auftrages. Kosten für die Einlagerung termingerecht zur Verfügung gestellter Ware gehen zu Lasten des Käufers. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvor- hergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z .B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, und zwar gleichviel, ob bei uns oder unserem Unterlieferanten eingetreten. 3) Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe. 4) Tritt ein Besteller einseitig vom Vertrag zurück, ohne hierzu berechtigt zu sein, ist er zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes von 30% des Auftragswertes verpflichtet, es sei denn, er führt den Nachweis, dass ein Schaden nicht eingetreten ist oder der eingetretene Schaden wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. B. Preise und Zahlungsbedingungen 1) Es werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Bei Lieferungen, auch Teillieferungen, die mindestens vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, behalten wir uns vor, die am Liefertage gültigen Preise zu berechnen. 2) Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnung Netto/Kasse. Skontier fähig ist nur der Warenwert ohne Fracht. Zahlung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber, sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Abnehmers. Wir sind berechtigt, Scheckoder Wechselzahlungen zurückzuweisen. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 4% über dem durch die Deutsche Bundesbank amtlich veröffentlichten Basiszinssatz, mindestens aber 6% berechnet; die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 3) Der Abnehmer kann uns gegenüber nur mit rechtskräftigen oder unstreitigen Gegenforderungen aufrechnen, seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten. 4) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Abnehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Scheckoder Wechselprotest, sind wir berechtigt, alle offenstehenden - auch gestundeten – Rechnungsbeträge fällig zu stellen und Barzahlung gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Schecks oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Das gilt auch, wenn wir durch Kreditauskünfte von Zahlungsschwierigkeiten des Abnehmers erfahren. C. Versand und Gefahrenübergang 1) Der Versand erfolgt in allen Fällen - auch bei frachtfreier Lieferung - auf Gefahr des Abnehmers. Wird die Ware auf Wunsch des Abnehmers diesem zugeschickt, so geht mit der Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Abnehmer über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. 2) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über. Die Kosten der Lagerung gehen in diesem Fall zu Lasten des Abnehmers. 3) Wünscht der Abnehmer den Versand oder die Lieferung an eine andere als die zunächst vereinbarte, bestätigte Anschrift, trägt er hierfür die Kosten. 4) Erfolgt eine Lieferung ausnahmsweise frei Baustelle oder frei Lager, was ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch uns bedarf, bedeutet dies Anlieferung unabgeladen über eine mit schwerem Lastenzug befahrbare Anfuhrstraße. Verläßt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Abnehmers diese Straße, haftet er für alle Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Abnehmer zu erfolgen. Nicht durch uns verschuldete Wartezeiten werden gesondert berechnet. Ist der Lieferort per LKW nicht ohne Entstehung zusätzlicher, über die Betriebskosten des LKW hinausgehender Kosten zugänglich, z .B. aufgrund von Fährkosten oder erhobener Durchfahrtsgebühren, werden diese Mehrkosten auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, zusätzlich berechnet. D. Eigentumsvorbehalt 1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Abnehmer unser Eigentum. Die Einstellung von Forderungen in eine laufende Rechnung sowie Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der endgültige Eingang des Gegenwertes bei uns und Beendigung eines jeden Wechselobligos. 2) Der Abnehmer ist berechtigt, die gelieferte Ware zu veräußern, sofern eine solche Veräußerung in seinem Betrieb zu den Wir behalten uns das Recht auf Änderungen vor
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